Predigt schreiben und Windeln wechseln

Im Pfarrhaus auch während Elternzeit ansprechbar – Henning Lang und Verena Gaul-Ehrenreich berichten

Wird im Sommer erneut in Elternzeit gehen: Verena Gaul-Ehrenreich, Pfarrerin in Höheischweiler und Höhmühlbach. Foto: Seebald

Sich Zeit nehmen für das Kind, aus dem Beruf herausgehen, diesen Wunsch hatte Pfarrer Henning Lang aus der Gemeinde Minfeld-Winden, als 2014 das erste Kind zur Welt kam. Allerdings lag der geplante Geburtstermin im Februar. Zwei Monate in Elternzeit zu gehen, kurz vor der Konfirmation, das wollte Lang dann doch nicht. „Schließlich habe ich die Konfirmanden lange begleitet.“ Ostern wäre er so auch nicht im Dienst gewesen. So verlegte er die Elternzeit in die Sommerferien. „Dann ist weniger los im Gemeindealltag.“

Ganz raus aus der Gemeinde war Lang in dieser Zeit allerdings doch nicht, er blieb in gewisser Weise der Pfarrer vor Ort. Zwar hatte er sich eine Gottesdienstvertretung im Vorfeld organisiert. Für die Sterbefälle etwa war er in dieser Zeit nicht zuständig. Allerdings waren schon vor längerer Zeit drei Trauungen bei ihm angemeldet worden. „Die habe ich dann selbstverständlich durchgeführt.“ Auch einen speziellen Gottesdienst während eines Gemeindefests im Sommer hielt Lang. Es sei eben eine Gratwanderung, man müsse für sich selbst den Weg finden, wie viele Zugeständnisse man mache an die Gemeinde und wo man sich abgrenze in der Elternzeit, erklärt er. Schließlich habe er diese ja der Familie wegen angetreten. Auf der anderen Seite sei es ihm wichtig gewesen, sich nicht völlig aus der Gemeinde herauszuziehen. „Klar hätte ich sagen können, ich habe einen Rechtsanspruch darauf und möchte zwei Monate lang meine Ruhe. Aber man möchte ja auch hinterher noch in der Gemeinde gut weiterarbeiten.“

Was Lang konsequent in der Elternzeit beherzigte, war den Anrufbeantworter eingeschaltet zu lassen. „Offiziell war ich ja nicht da.“ Allerdings sei ja seine Handynummer nicht unbedingt ein Geheimnis in der Kirchengemeinde. Was wirklich wichtig war, habe ihn dann auch so erreicht. Für drei Wochen allerdings verreiste er tatsächlich, kurz nach seiner Hochzeit. Ansonsten musste er vor Ort sein, auch wegen Baumaßnahmen am Pfarrhaus, die er geschickt in diese Zeit gelegt hatte. Das Wissen, dass der Pfarrer vor Ort ist, habe aber nicht zu einem regen Publikumsverkehr am Pfarrhaus geführt. Im Gegenteil: Die Bereitschaft in der Gemeinde, ihm den Rücken freizuhalten in dieser Zeit, sei groß gewesen, sagt Lang. Presbyter hätten vieles selbst geregelt.

Was allerdings eine gewisse Herausforderung gewesen sei: die Regelung des Papierkrams im Vorfeld. Das lag vor allem an der Tatsache, dass Lang wie viele andere Pfarrer im Pfarrhaus wohnt und arbeitet. Die Landeskirche behält dafür mit dem Pfarrwohnungs-Ausgleichbetrag einen Teil des Grundgehalts ein, das die Kirchengemeinde bekommt, die das Pfarrhaus oder die Dienstwohnung vorhält. Für die zwei Monate Elternzeit hätte er deshalb im Grunde einen kurzfristigen Mietvertrag aufsetzen müssen. Das Presbyterium habe aber schließlich beschlossen, dass er die zwei Monate mietfrei wohnen bleiben könne. Nicht zuletzt, weil er in dieser Zeit schließlich auch weiter Ansprechpartner der Gemeinde blieb. Anders hätte es sicher ausgesehen, wenn er ein ganzes Jahr fortgegangen wäre. Schließlich hätte die Kirchengemeinde dann Anspruch auf einen dementsprechenden Ausgleichsbetrag.

Trotz des mitunter komplizierten Antrags auf Elterngeld hat Lang die Elternzeit nicht bereut. Allerdings hat er sich nach der Geburt seiner zweiten Tochter im vergangenen Jahr nicht wieder sofort auf die Elternzeit gestürzt. „Wir heben uns das mal auf, für schlechte Zeiten“, sagt Lang. Was bei der Organisation einer zweimonatigen Elternzeit durchaus ins Gewicht falle, sei der Jahresurlaub. Den zu nehmen, sei ohnehin schon immer schwierig für Pfarrer. Verkürze sich der Zeitraum im Jahr durch die Elternzeit noch weiter, stoße man mitunter an seine Grenzen. Und selbstverständlich müsse man auch die finanziellen Einbußen miteinbeziehen. 2000 bis 3000 Euro seien das schon gewesen.

Gedanken über ihre Elternzeit ab dem Sommer macht sich jetzt bereits Verena Gaul-Ehrenreich, Pfarrerin in Höheischweiler und Höhmühlbach. Bereits zweimal ist sie für jeweils ein Jahr in Elternzeit gegangen. Allerdings habe sie damals jedes Mal mit Petra Armbrust-Stepponat eine feste Vertretung bekommen. Ob das in diesem Jahr wieder so sein wird, weiß sie noch nicht. Damals habe sich insbesondere Dekanin Zimmermann-Geisert für sie stark gemacht, sagt Gaul-Ehrenreich. Und auch die Ehrenamtlichen hätten gut mitgezogen. „Man geht natürlich viel entspannter in den Mutterschutz, wenn man weiß, alles ist geregelt“, sagt Gaul-Ehrenreich. Schließlich fühlt man sich auch weiterhin verantwortlich. So habe sie auch während der Elternzeit Taufen gemacht. „Einmal stand eine Familie mit einem Trauerfall vor unserer Tür, die ich gut kannte“, sagt Gaul-Ehrenreich. „Selbstverständlich igelt man sich nicht in der Elternzeit ein. Man bleibt ja Pfarrerin.“ Allerdings sei zumindest die Wochenbettzeit respektiert worden. Und eine Trauungsanfrage zwei Wochen vor dem geplanten Geburtstermin im Sommer habe sie nun auch nicht mehr zugesagt. „Das ist zu riskant.“

Länger als ein Jahr würde Gaul-Ehrenreich nicht in Elternzeit gehen. „Ich verliere dann meinen Anspruch auf die Pfarrstelle“, sagt sie. Diese Regelung kann sie aber gut verstehen. „Nach einem Jahr kann man noch gut anknüpfen, irgendwann ist man aber dann komplett raus.“ Florian Riesterer

Zehn Jahre Elterngeld

Das Elterngeld feiert dieses Jahr seinen zehnten Geburtstag. Die Familienleistung, die Eltern vor allem während des ersten Jahrs nach der Geburt des Kindes finanziell unterstützt, haben laut Auskunft des Bundesfamilienministeriums seit dem 1. Januar 2007 acht Millionen Mütter und Väter bezogen. Das Elterngeld wird für zwölf Monate gezahlt und zwei Monate länger, wenn beide Elternteile für eine Zeit aus dem Job aussteigen, um sich um das Kind zu kümmern.

Inzwischen nimmt im Schnitt gut ein Drittel der Väter (34 Prozent) das Elterngeld in Anspruch, teilte das Ministerium mit. Spitzenreiter ist laut der jüngsten Daten des Statistischen Bundesamts die thüringische Stadt Jena. Dort lag die Väterbeteiligung beim Elterngeld für Nachwuchs, der im Jahr 2014 geboren wurde, bei 57,8 Prozent. In Rheinland-Pfalz lag die Väterbeteiligung mit 29,4 Prozent leicht unter dem Bundesdurchschnitt. Ganz vorne war hier der Landkreis Trier-Saarburg, wo 40,1 Prozent der Väter Elternzeit nahmen. Schlusslicht war der Landkreis Mainz. Hier entschieden sich nur 18,7 Prozent der Väter für die Elternzeit. Während 77 Prozent der Väter in Rheinland-Pfalz für zwei Monate aus dem Beruf ausstiegen, entschieden sich nur fünf Prozent für eine Elternzeit von zwölf Monaten oder länger. Der durchschnittliche Elterngeldanspruch für Väter und Mütter, deren Kind im Jahr 2014 geboren wurde, lag bundesweit bei monatlich 857 Euro und ist damit im Vergleich zu den Vorjahren wiederholt leicht gestiegen. Im Gebiet der pfälzischen Landeskirche sind zurzeit acht Frauen in Elternzeit. flor

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