Problematischer Umgang mit Schuld

von Martin Schuck

Martin Schuck

Mit dem ökumenischen Gottesdienst am vergangenen Wochenende in Hildesheim und in Otterberg hat das Reformationsjahr seinen ersten Höhepunkt erreicht. Für die katholische Kirche war es eine wichtige Veranstaltung, denn schon früh machten Vertreter des Vatikans klar, dass man sich an Veranstaltungen, bei denen die Spaltung der Kirche gefeiert werde, nicht beteiligen könne. Erst nachdem sich die Vertreter der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) darauf einließen, am Vorabend des Sonntags Reminiszere einen Bußgottesdienst und am Reformationstag ein Christusfest zu feiern, sagte die katholische Kirche ihre Mitwirkung zu.

Zur theologischen Grundlage wurde ein gemeinsamer Text der EKD und der Deutschen Bischofskonferenz mit dem Titel „Erinnerung heilen – Jesus Christus bezeugen“. Gleich in der Einleitung wird dort vom „Umgang mit Schuld und Leid“ geschrieben. In den vergangenen Jahrhunderten seien die Christen der verschiedenen Konfessionen aneinander schuldig geworden, und diese Schuldgeschichte gelte es aufzuarbeiten. Dazu wurde das in Südafrika nach dem Ende der Apartheid entwickelte Konzept „Healing of memories“ („Heilung der Erinnerungen“) auf den völlig anderen Kontext der Kirchengeschichte übertragen.

Wer einen Augenblick nachdenkt, erkennt den Unterschied: In Südafrika mussten sich Menschen, die noch kurz vorher im System der Rassentrennung aneinander schuldig geworden sind, gegenseitig in die Augen schauen und miteinander in einer Gesellschaft von freien und gleichen Menschen weiterleben. Dabei geht es um den Umgang mit einer moralischen, also inneren, Schuld, die der einzelne Mensch als frühere Tat bekennen konnte.

Im Fall der politischen Entwicklung seit der Reformationszeit ist die Sachlage eine andere. Die damals lebenden Menschen haben es nicht geschafft, die Pluralisierung des Christentums in einem friedlichen Prozess zu organisieren. Deshalb sind Menschen objektiv aneinander schuldig geworden. Allerdings geht es dabei nicht um eine moralische oder innere Schuld derjenigen Menschen, die heute im Gottesdienst Schuldbekenntnisse ablegen.

Hier beginnt der problematische Teil der Bußgottesdienste. Schuld und Sünde im inneren, moralischen Sinne kann jeder Mensch nur höchstpersönlich für sich selbst bekennen. Bekennt man die Schuld anderer Menschen, verwandelt man deren innere, moralische Schuld in äußere Schuld, die es zwar irgendwann gegeben hat, die man aber keinem derzeit lebenden Verantwortlichen zuschreiben kann. Möglich ist deshalb allenfalls eine stellvertretende Schuldübernahme, wie sie dann geschieht, wenn einem Schuldner seine Schulden von einem Dritten übernommen und dem Gläubiger bezahlt werden. Diese Art von Sündentheologie gab es immer mal wieder, aber gerade Luther hat sich in seinen 95 Thesen am deutlichsten dagegen ausgesprochen.

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