Ökumene-Vereinbarung

 

Text der Vereinbarung der Ökumenischen Gemeindepartnerschaft

Präambel

Grundlage für die Beziehungen, die Gemeinschaft und die Zusammenarbeit der Protestantischen Matthäuskirchengemeinde und der Katholischen Pfarrei St. Albert in Landau ist das Wort Gottes, wie es die Heilige Schrift bezeugt. Darauf beruht unser Glaube an Gott, den Vater, an Jesus Christus, seinen Sohn und an den Heiligen Geist.

Wir bekennen uns zur Taufe als dem gemeinsamen grundlegenden Band der Einheit in Jesus Christus. Wir wollen uns bei unseren Bemühungen um die Gestaltung unserer Gemeinschaft und Zusammenarbeit nach innen und außen leiten lassen von der Bitte Jesu: „dass alle eins seien, damit die Welt glaube, dass du mich gesandt hast“ Joh 17,21.

Wir sind überzeugt, dass das Miteinander unserer Gemeinden getragen sein muss von gegenseitigem Respekt vor der jeweils anderen Glaubensauffassung und kirchlichen Tradition und  von dem Wunsch nach einem vertieften wechselseitigen Verstehen.

Wir teilen die ernstliche Bereitschaft, „Selbstgenügsamkeit zu überwinden und Vorurteile zu beseitigen, die Begegnung miteinander zu suchen und füreinander da zu sein“ und „Wir verpflichten uns, auf allen Ebenen des kirchlichen Lebens gemeinsam zu handeln, wo die Voraussetzungen dafür gegeben sind und nicht Gründe des Glaubens oder größerer Zweckmäßigkeit dem entgegenstehen“ (Charta Oecumenica[1])

Was uns bisher schon verbunden hat

Seit 20 Jahren haben die Beziehungen und die Zusammenarbeit der beiden benachbarten Gemeinden konkrete Gestalt angenommen. Diese äußert sich bei Begegnungen und gemeinsamen Veranstaltungen. Dazu gehören:

  • Der im Wechsel von den Gemeinden ausgerichtete und gemeinsam gefeierte jährliche Weltgebetstag der Frauen
  • Eine Vortragsveranstaltung zu aktuellen Themen in der Fastenzeit
  • Die ökumenische Wanderung zur kleinen Kalmit mit Stationen zu einem bestimmten Thema
  • Gegenseitige Einladung zu den jeweiligen Seniorentreffen sowie zu Veranstaltungen  der Gemeinden
  • Alle zwei Monate stattfindende Gespräche zu biblischen Texten und Fragen des Glaubens
  • Gegenseitige Informationen in den gemeindlichen Mitteilungsblättern
  • Gemeinsame Schulgottesdienste

Ohne einen festen Rhythmus  gab es in früheren Jahren:

  • Treffen von Pfarrgemeinderat und Presbyterium
  • Gemeinsam veranstaltete Gemeindefeste
  • Ökumenische Gastfreundschaft bei Gottesdiensten und Andachten

Warum schließen wir eine Vereinbarung?

Mit der Vereinbarung zu einer ökumenischen Gemeindepartnerschaft vollziehen wir einen Schritt zu einer verbindlichen und stetigen Beziehung und Zusammenarbeit unserer Gemeinden. Wir machen unsere Verpflichtung sichtbar, auf dem vom biblischen Zeugnis gebotenen Weg zur Einheit der Kirchen voranzugehen. Zudem ermöglicht uns ein größeres Maß an Verbindlichkeit, Synergien auf den einzelnen Feldern der Gemeindearbeit herzustellen.

Was wir vereinbaren

Wir wollen an den bisher regelmäßig durchgeführten Veranstaltungen, die sich bewährt und das Gemeindeleben auf beiden Seiten bereichert haben, festhalten.

Auf folgenden Gebieten sollen die Beziehungen und die Zusammenarbeit unserer Gemeinden noch intensiver gestaltet werden:

  • Treffen von Pfarrgemeinderat und Presbyterium
  • Gemeinsam veranstaltete Gemeindefeste
  • Ökumenische Gastfreundschaft bei Gottesdiensten und Andachten unter Berücksichtigung der jeweiligen Kirchenordnung
  • Zu Passionsandachten, zum Ökumenischen Gebet im Advent, zum Gottesdienst in der Schöpfungszeit (von Anfang September bis zum Erntedankfest), zur ökumenischen Bibelwoche und anderen Veranstaltungen von ähnlicher Art, soll gemeinsam oder von der jeweils veranstaltenden Seite eingeladen werden. In den Gottesdiensten  wollen wir füreinander im Gebet einstehen.<xml>
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  • In Fragen, die gesellschaftliche Themen betreffen und zu öffentlichen Stellungnahmen herausfordern, wollen wir im Blick auf gemeinsame Äußerungen die Verständigung suchen. Wo sich Möglichkeiten auftun, sei es auf missionarischem oder auf sozial-diakonischem /karitativem  und die Schöpfung bewahrenden Gebiet, wollen wir uns um Zusammenarbeit bemühen.
  • In einem gemeinsamen Faltblatt wollen wir Neuzugezogene begrüßen und die ökumenischen Angebote unserer Gemeinden gemeinsam vorstellen.
  • Mit einem gemeinsamen Signet wollen wir bei ökumenisch durchgeführten Veranstaltungen auf Plakaten und Handzetteln die enge Verbundenheit unserer Gemeinden zum Ausdruck bringen.

Die in dieser Vereinbarung geäußerten Felder für die Begegnungen  und die Zusammenarbeit  wollen wir nach dem Maß unserer vorhandenen Kräfte und Möglichkeiten wahrnehmen. Zu ihrer Realisierung bedarf es der Zusammenkünfte von einem dafür bestimmten Gremium am Anfang und in der Mitte des Jahres für längerfristige Planungen und Absprachen. Diesem Gremium sollen die Pfarrer der beiden Gemeinden und mindestens zwei  Personen aus dem Pfarrgemeinderat  und aus dem Presbyterium angehören.

Zum Abschluss

Mit dieser Vereinbarung geben wir dem zwischen uns gewachsenen Miteinander und dem, was wir uns gemeinsam vorgenommen haben, einen verbindlichen Rahmen. Wir verpflichten uns, diesen Rahmen für unsere Begegnungen und unsere Zusammenarbeit auszufüllen. Wir vertrauen dabei auf die belebende und wirksame Kraft des dreieinigen Gottes, dem allein Lob und Ehre gebührt.

 

[1] Die  Charta Oecumenica – Leitlinien für die wachsende Zusammenarbeit unter den christlichen Kirchen in Europa“ wurde am 22. April 2001 in Straßburg von der Konferenz Europäischer Kirchen und dem Rat der Europäischen Bischofskonferenzen in Europa feierlich unterzeichnet. Bekräftigt wurde die Charta Oecumenica für die Kirchen in Deutschland beim Ökumenischen Kirchentag in Berlin 2003.