Sie sind von einem Todesfall betroffen: Wir sprechen Ihnen unser herzliches Beileid aus.
Wünschen Sie, dass ein Pfarrer Sie beim persönlichen Abschiednehmen durch Gebet oder Aussegnung begleitet, können Sie mit Dekan Zoller,
Pfarrerin Fabian oder der zuständigen Klinikseelsorge Kontakt aufnehmen.
Zu Hause verstorben
Informieren Sie einen Arzt, der die gesetzlich vorgeschriebene Untersuchung vornimmt und die Todesbescheinigung ausstellt. Nehmen Sie Kontakt mit einem Bestattungsunternehmen auf: Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Bestattungsunternehmens übernehmen in der Regel alle weiteren Formalitäten.
Im Krankenhaus oder Heim verstorben
Lassen Sie Sich im Patientenbüro die Todesbescheinigung geben. Veranlassen Sie die Überführung des oder der Verstorbenen durch ein Bestattungsinstitut.
Der Seelsorger oder die Seelsorgerin wird vor der Beerdigung mit Ihnen und weiteren Verwandten oder Freunden ein Gespräch über den Verstorbenen/die Verstorbene führen und den Beerdigungsgottesdienst besprechen. Wünsche des Verstorbenen/der Verstorbenen hinsichtlich Liedern oder des Bibeltextes werden aufgenommen.
Beerdigung von Nichtmitgliedern
Ist ein getauftes Gemeindeglied aus der Kirche ausgetreten, entfällt eine kirchliche Beerdigung sowie das kirchliche Totengeläut aus Respekt vor der freien Entscheidung des/der Verstorbenen.
Ihr Bestattungsunternehmen wird Ihnen in diesem Fall einen Beerdigungsredner/in empfehlen können, der/die gegen ein Honorar die Trauerfeierlichkeit begleitet.
Davon unberührt ist Ihre seelsorgerliche Begleitung im Trauerprozeß. Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf.
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