Kirche BIETET  » Bestattung  » Was ist zu tun

 

Vieles kann und muss im Zusammenhang mit einem Todesfall getan und erledigt werden. Die Trauer um den Verlust braucht Zeit. Ein Gang zum Grab, ein Gespräch mit den Nachbarn, der Besuch von Gottesdienst und Veranstaltungen oder ein Gespräch mit der Pfarrerin kann helfen, wieder ins Leben und in den Alltag zurückzufinden.

Bitte sprechen Sie mich an, wenn Sie Fragen haben.

Ihre Pfarrerin Beate Rahm

 

Was ist beim Tod eines Menschen zu tun?

In den ersten Stunden nach Eintreten des Todes:

  • Arzt verständigen, der den Totenschein ausstellt (bei Todesfall in der Wohnung).
  • Kontakt mit engen Angehörigen bzw. Freunden aufnehmen und weiteres Vorgehen besprechen.
  • Pfarrerin verständigen und Abschiedssegen vereinbaren. - Nehmen Sie in Ruhe Abschied. Termin für Trauergespräch mit Pfarrerin absprechen.
  • Verträge und Verfügungen des / der Verstorbenen suchen und entsprechend handeln (z.B. Vorsorgevertrag mit einem Bestattungsinstitut, Willenserklärung zur Feuerbestattung, Testament).
  • Wichtigste Unterlagen bereitlegen (Personalausweis, Geburtsurkunde bzw. Familienstammbuch, Heiratsurkunde, Scheidungsurteil bei Geschiedenen, Sterbeurkunde des Ehepartners bei Verwitweten).
  • Wohnung versorgen (Haustiere, Blumen und Pflanzen versorgen, Heizung regulieren, Fenster schließen, Stecker aus den Steckdosen ziehen, Tür abschließen).


Bis zum Trauergottesdienst und zur Beisetzung

  • Bestatter verständigen, klären, wann der Verstorbene überführt werden soll. Der Verstorbene kann bis zu 48 Stunden auch noch bei Ihnen zuhause bleiben.
  • Mit Bestatter klären, welche Aufgaben Sie selbst übernehmen und welche Aufgaben das Bestattungsinstitut übernimmt.
  • Mit der Pfarrerin, der Ortsgemeinde und dem Bestattungsinstitut den Tag für den Trauergottesdienst vereinbaren.
  • Auswahl der Totenbekleidung (ist nur bei Erdbestattungen möglich; am Besten: persönliche Kleidung des Verstorbenen) und des Sarges.
  • Bestattungsart, Friedhof und Grab auswählen, Grabnutzungsrechte erwerben bzw. verlängern.
  • Gärtnerei mit Blumenschmuck für den Sarg, die Trauerhalle, das Grab, ggf. den Gasthof beauftragen oder selbst gestalten.
  • Liste zusammenstellen, wer benachrichtigt werden soll.
  • Arbeitgeber und Berufsverband über Sterbefall verständigen, Kunden benachrichtigen.
  • Sterbeurkunden beim Standesamt ausstellen lassen.
  • Erbschein beantragen.
  • Trauerkarten und / oder Todesanzeigen erstellen und versenden.
  • Trauergespräch mit dem Pfarrer zur Vorbereitung der Trauerfeier führen.
  • Eigene Trauerkleidung überlegen.
  • Gasthof / Café für Beerdigungskaffee reservieren - (Vorsicht: Auch Betrüger und Einbrecher lesen Todesanzeigen. Entscheiden Sie, ob eine vertraute Person während der Trauerfeier auf die Wohnung aufpasst. Prüfen Sie zweifelhafte Rechnungen, bevor Sie sie bezahlen).

Nach der Trauerfeier

  • Danksagung per Brief oder Zeitungsinserat verschicken.
  • Wohnsituation klären (ggf. Mietvertrag, Strom, Wasser, Telefon, Internet... kündigen).
  • Verträge, Versicherungen, Mitgliedschaften, Abos, Daueraufträge Einzugsermächtigungen, Dienstleistungen (z.B. Essen auf Rädern, Sozialstation) kündigen, umschreiben lassen oder neu abschließen.
  • Versicherungen und Ämter informieren, Zahlungen einstellen bzw. Leistungsansprüche einfordern (z.B. Krankenkasse / Rente abmelden, Unfall- und Lebensversicherung auszahlen lassen, Überbrückungsgeld bei der Renten­versicherungs­stelle beantragen, Versorgungsbezüge für Beamte beantragen, Rentenansprüche geltend machen).
  • Rechnungen bezahlen.
  • Ggf. Kreditgeber benachrichtigen.
  • Ggf. Notar (bei Erbangelegenheiten), Rechtsanwalt (bei Rechtsstreitigkeiten) und Steuerberater bzw. Steuerberatungsverein (in Steuerangelegenheiten) hinzuziehen.

Bis zur Beisetzung einer Urne

  • Termin der Urnenbeisetzung mit der Friedhofsverwaltung und der Pfarrerin abstimmen.
  • Gärtnerei mit dem Grabschmuck beauftragen.
  • Akte mit allen wichtigen Dokumenten anlegen (z.B. Sterbeurkunde, Grabnutzung und Grabpflege, Abrechungen, Kündigungsbestätigungen und Bescheide).
  • Nach sechs Wochen das Grab abräumen, mit Angehörigen die Grabpflege planen bzw. in Auftrag geben.
  • Steinmetz mit der Gestaltung des Grabes, Aufstellung und Beschriftung des Grabmales beauftragen.
  • Erbschein erhalten / ggf. Testament eröffnen lassen.
  • Finanzamt ggf. innerhalb von drei Monaten über eine Erbschaft informieren, ggf. Antrag auf vorzeitigen Lohnsteuerjahresausgleich stellen.