Weimarer Republik

Die pfälzische Landeskirche verdankt ihre Loslösung aus obrigkeitsstaatlicher Bindung der Entstehung der Weimarer Republik. Bereits auf einer außerordentlichen Generalsyn­­­ode im Januar 1920 erhielten Frauen durch einstimmigen Beschluss das aktive wie passive Wahlrecht. Die pfälzische Kirchenverfassung von 1920 orientierte sich stark an der neuen parlamentarischen Repu­­­­blik. Die verfassunggebende Landessynode, die im Oktober 1920 tagte, sah sich „als kirchliche Volks­vertre­tung“ und „Inhaberin der Kirchengewalt“. In ihr saßen mehr Laien als Geistliche.

Kirchlicher Richtungsstreit

Vergeblich war das Bemühen, die Auseinan­dersetzungen zwischen der konservativen Positiven Vereinigung und dem liberalen Pro­testantenverein einzuschränken. Der Richtungsstreit zwischen ‚Positiven‘ und ‚Liberalen‘ brach bald wieder aus. Neben ihnen beteiligten sich an den Wahlen zur Landessynode 1927 erstmals die Religiösen Sozialisten und die Friedenspartei. Den­noch dominierten weiterhin die alten Grup­pie­rungen, die einen Pakt schlossen und sich über Stellenbesetzungen absprachen.

Distanz zur Republik

Spätestens Ende der 1920er Jahre gingen auch die Protestanten mehrheitlich auf Distanz zur Republik. Die bislang wenig beachtete NSDAP zog viele in ihren Bann. Bereits vor 1933 wurden 17 Pfarrer, drei Vikare und ein Religionslehrer Parteimitglieder.

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