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Auch in Deutschland drohen Kirchenstörern Konsequenzen
Die Moskauer „Pussy-Riot“-Frauen müssten wegen des „Punkgebets“ mit einer Geldstrafe rechnen – Bis zu drei Jahre Gefängnis möglich
Mitten in der Liveübertragung des ZDF-Fernsehgottesdienstes im Mainzer Dom waren die beiden Männer aufgesprungen. Einer übertönte mit seinem Megafon die Worte von Kardinal Karl Lehmann, der andere stürmte nach vorne und riss die Decke mitsamt Kelchen und Leuchtern vom Altar. Die Justiz reagierte 2004 mit einem Schnellverfahren auf die Aktion der beiden bundesweit bekannten Gottesdienststörer. Die militanten Abtreibungsgegner aus Berlin wurden zu fünf Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt.
Im Berufungsverfahren hatte einer der Männer sich mit dem Argument verteidigt, auch Jesus habe im Tempel Tische umgeworfen. Dafür hatten die Richter jedoch kein Verständnis und bestätigten das Urteil. Das deutsche Strafgesetzbuch sieht für die Beschimpfung von Religionsgemeinschaften und die Störung von Gottesdiensten immerhin drei Jahre Gefängnis als Höchststrafe vor.
Anders als im Prozess gegen die drei Moskauer „Pussy-Riot“-Frauen wäre es in Deutschland zwar unvorstellbar, dass Beschuldigte wegen eines juristischen Bagatellvergehens monatelang in Untersuchungshaft genommen werden. Doch eine Klamaukaktion wie das „Punkgebet“ könnte auch in der Bundesrepublik ein Fall für Staatsanwälte und Richter werden, sagt der Mainzer Strafrechtsprofessor Volker Erb. „Das würde wohl auf eine Geldstrafe hinauslaufen.“
Die meisten Zwischenfälle mit Kirchenstörern haben allerdings kein juristisches Nachspiel. „Die Tendenz bei uns war immer, nicht mit Obrigkeitsmethoden zu reagieren, sondern mit Dialogangeboten“, sagt der Sprecher der hessen-nassauischen Landeskirche, Stephan Krebs. Anders war das im Fall eines religiösen Fanatikers aus Wiesbaden. Der Mann hatte vor einigen Jahren bei einem Reformationsgottesdienst Flugblätter geworfen und war handgreiflich geworden. Eine Strafanzeige hielt ihn nicht von weiteren Aktionen ab. Inzwischen wurde er wegen Schizophrenie für schuldunfähig erklärt.
Regelmäßigen Ärger gibt es auch in Hannover, wo das Adventskonzert des Heeresmusikkorps jedes Jahr für Unmut sorgt. Als 2010 eine Gruppe von Kirchgängern nach einem Gottesdienst mit Landesbischöfin Käßmann gegen den Krieg in Afghanistan protestierte und eine Absage des Konzerts erzwingen wollte, ließ der Kirchenvorstand das Gotteshaus von der Polizei räumen.
Zuweilen reicht das Verständnis für die Protestierenden aber auch sehr weit: Als 1995 hungerstreikende Sympathisanten der extremistischen kurdischen Arbeiterpartei PKK vor der Frankfurter Katharinen-Kirche demonstrierten und es zu regnen begann, erlaubte der Pfarrer den Aktivisten, drei Tage lang in seiner Kirche zu übernachten. Diese Gastfreundschaft brachte ihm erheblichen Ärger ein. Bei der späteren gewaltsamen Auflösung der Proteste vor der Kirche stellte sich heraus, dass ein Teil der Kurden bewaffnet war. Karsten Packeiser

