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Amtsblatt der Evangelischen Kirche der Pfalz (Protestantische Landeskirche) |
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2005 |
Ausgegeben zu Speyer 23. März 2005 |
Nr. 3 |
Bekanntmachungen
Erste Theologische Prüfung 2005
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Speyer, 28. Februar 2005 Erste Theologische Prüfung 2005 Die Erste Theologische Prüfung 2005 findet in ihrem schriftlichen Teil in der Woche vom 11. bis 15. Juli 2005, in ihrem mündlichen Teil vom 31. August bis 2. September 2005 statt. Kandidatinnen und Kandidaten der Theologie, welche die für die Zulassung zur Prüfung notwendigen Bedingungen erfüllen, werden aufgefordert, ihr Gesuch um Zulassung spätestens bis zum 1. Juni 2005 (hier vorliegend) über das zuständige Dekanat einzureichen. Kandidatinnen und Kandidaten, welche außerhalb der Pfalz wohnen, reichen ihr Gesuch direkt an den Landeskirchenrat, Dezernat II, Domplatz 5, 67346 Speyer, ein. Die Prüfung wird nach der Ordnung vom 1. Oktober1995, zuletzt geändert am 19. August 1999, durchgeführt, die Zulassungsunterlagen sind nach § 6 der Ordnung lückenlos beizufügen. Wir weisen darauf hin, daß die Studienbücher und Seminarscheine in beglaubigten Fotokopien vorgelegt werden sollen. Besonders machen wir auf die termingerechte Abgabe der Wissenschaftlichen Hausarbeit aufmerksam (§ 9 Abs. 3 und § 7Abs. 1). Die Predigt ist in einem Zeitraum von acht Wochen nach Bekanntgabe der Texte anzufertigen und abzugeben, spätestens jedoch zum Meldetermin. Die Predigttexte stehen auf Anforderung zur Verfügung. Mit dem Zulassungsgesuch soll die Kandidatin/der Kandidat (je auf einem gesonderten Blatt mit Namensangabe) angeben, mit welchem Sachbebiet sie/er sich jeweils innerhalb der in § 12 angegebenen theologischen Disziplinen während ihres/seines Studiums besonders befaßt hat. Die Sachgebiete sollen nicht zu eng abgegrenzt werden, aber doch eine Konzentration innerhalb der Disziplin ermöglichen. Außerdem soll die Kandidatin/der Kandidat je gesondert angeben, welche Lehrbücher und Gesamtdarstellungen in Dogmatik, Ethik und Praktischer Theologie sie/er im Laufe ihres/seines Studiums durchgearbeitet hat. Für das Fach Kirchengeschichte sind zwei exemplarische Texte aus verschiedenen Epochen zu benennen, die im Laufe des Studiums bearbeitet wurden; sie dürfen nicht identisch sein mit dem Schwerpunktgebiet im Fach Kirchengeschichte. |