Amtsblatt

der Evangelischen Kirche der Pfalz

(Protestantische Landeskirche)


2005

Ausgegeben zu Speyer 23. März 2005

Nr. 3


Bekanntmachungen

Anmeldung zur Zwischenprüfung

Speyer, 28. Februar 2005
Az.: II 201/16

Anmeldung zur Zwischenprüfung

Die Zwischenprüfung schließt das Grundstudium ab und soll in der Regel bis zum Beginn des 5. Semesters abgelegt werden. Für jede nachzulernende Sprache kann sie um ein Semester hinausgeschoben werden. Sie besteht aus einer Klausurarbeit und zwei mündlichen Prüfungen. Die Zwischenprüfung kann sowohl an der Universität, einer Kirchlichen Hochschule als auch beim Landeskirchenrat erfolgen. Sie wird nach der Ordnung der Zwischenprüfung für Theologiestudierende vom 22. Dezember 1998 durchgeführt.

Die Klausur wird im gleichen Zeitraum geschrieben wie die der Ersten Theologischen Prüfung, die in der Zeit vom 11. bis 15. Juli 2005 stattfindet. Die mündlichen Prüfungen finden während des mündlichen Teils des Ersten Theologischen Examens in der Zeit vom 31. August bis 2. September 2005 statt.

Der Antrag auf Zulassung zur Zwischenprüfung im Herbst 2005 ist bis zum

1. Juni 2005 (hier vorliegend)

einzureichen.

Diesem Antrag sind alle erforderlichen Unterlagen in beglaubigter Form beizufügen, sofern sie nicht schon vorgelegt wurden.

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