9. Landessynode 1997 - 2002

platz.gif (837 bytes)

Antrag Nr. 149-II/2002 vom 4.10.2002 der Synodalen Hörner, Kochenburger und Dr. Wiegräbe

Betreff: Punkt 8 der Option A des Berichtes des AK "Kirche und Homosexualität"

Die Landessynode möge beschließen:

Die Landessynode macht sich die in Punkt 8 der Option A des Arbeitskreises vorgeschlagene Regelung zu eigen.

"Für gleichgeschlechtliche Paare, die in einer eingetragenen Partnerschaft leben, kann es eine gottesdienstliche Begleitung geben.

Für eine gottesdienstliche Begleitung ist Voraussetzung,

  • dass vorher eine Beratung im Presbyterium erfolgt ist und das Presbyterium einen Beschluss über die grundsätzliche Eröffnung dieses Weges gefasst hat;
  • dass die Bereitschaft einer Pfarrerin/eines Pfarrers vorliegt, die gottesdienstliche Begleitung zu übernehmen;
  • dass mindestens eine bzw. einer der beiden Partnerinnen oder Partner Mitglied der Evangelischen Kirche sind.

Der Landeskirchenrat erlässt als Empfehlung für die Gemeinden ein liturgisches Modell für gottesdienstliche Begleitung von Menschen in eingetragenen Lebenspartnerschaften. Darüber hinaus stellt er für die Diskussion in den Presbyterien Arbeistmaterialien zur Verfügung."

platz.gif (837 bytes)
Zurück zur Übersicht der Synoden-Meldungen