9. Landessynode 1997 - 2002

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Gottesdienstliche Begleitung für gleichgeschlechtliche Paare möglich

Speyer. Für gleichgeschlechtliche Paare, die in einer eingetragenen Partnerschaft leben, kann es in der Evangelischen Kirche der Pfalz eine gottesdienstliche Begleitung geben. Mit 44 Ja-Stimmen, 13 Nein Stimmen und 6 Enthaltungen stimmten die Landessynodalen über einen entsprechenden Antrag ab. Voraussetzung für eine gottesdienstliche Begleitung ist, dass vorher eine Beratung im Presbyterium erfolgt ist und das Presbyterium einen Beschluss über die grundsätzliche Eröffnung dieses Weges gefasst hat. Darüber hinaus muss die Bereitschaft einer Pfarrerin oder eines Pfarrers vorliegen, die gottesdienstliche Begleitung zu übernehmen. Mindestens eine bzw. einer der beiden Partnerinnen oder Partner muss Mitglied der Evangelischen Kirche der Pfalz sein.

Kirchenpräsident Eberhard Cherdron sagte zur Entscheidung der Synode: "Diese Entscheidung war von dem breiten Willen getragen, die Diskriminierung homosexuell lebender Menschen zu überwinden. Dies gilt für alle Gruppen in der Synode. Das ist mir auch das Wichtigste an dieser Entscheidung. Wichtig ist dabei, dass dieser Wille bei denen vorhanden war, die eine gottesdienstliche Begleitung für richtig halten. Aber auch die Synodalen, die aus theologischen Erwägungen und aus persönlichem Glaubensgehorsam eine solche Entscheidung nicht für richtig halten, stimmen darin überein, dass es notwendig ist, die Diskriminierung der Homosexualität zu überwinden."

Als einen "Testfall für die innerkirchliche Debatte" bezeichnete Oberkirchenrat Christian Schad, der in das Thema "Kirche und Homosexualität" einführte, die Frage nach der "gottesdienstlichen Begleitung gleichgeschlechtlicher Paare". Mittlerweile werde in Folge des Lebenspartnerschaftsgesetzes in fast allen Gliedkirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) die Frage einer geistliche Begleitung von Menschen diskutiert, die sich für eine eingetragene Partnerschaft entschieden hätten.

In der Evangelischen Kirche der Pfalz habe sich eine "bewusst inhomogen besetzte Arbeitsgruppe" im Anschluss an die Frühjahrssynode gebildet, die den vorliegenden Bericht "Kirche und Homosexualität" erstellt habe. Schad nannte die Arbeit in dieser Gruppe sachlich und fair. Einig sei man sich darin gewesen, dass die Diskriminierung homosexueller Menschen in der Kirche entgegengewirkt werden soll. In der Frage, ob für Menschen in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft die Möglichkeit einer "öffentlichen gottesdienstliche Begleitung mit Verkündigung, Fürbitte und Segen" bestehen soll, habe man keine Einigkeit erzielt. Darum enthielte der vorliegende Bericht auch zwei Optionen. Option A plädiere dafür, Option B dagegen. Mit der unterschiedlichen Beantwortung dieser Frage nach der gottesdienstlichen Begleitung, darin sei sich die Arbeitsgruppe einig gewesen, würden "die Bekenntnisgrundlagen unserer Kirche nicht berührt".

Grunddifferenzen in der Arbeitsgruppe habe sich vor allem an zwei Punkten herauskristallisiert: an der Frage nach den sich widersprechenden humanwissenschaftliche Aussagen zur Homosexualität und im Blick auf die unterschiedliche Auslegung der für diese Thematik einschlägigen Bibelstellen.

Schad hielt fest, dass es nicht Aufgabe von Theologie und Kirche sei, in der wissenschaftliche Auseinandersetzung um die Homosexualität einseitig Position zu beziehen oder den Streit entscheiden zu wollen. "Wir dürfen es nicht unwidersprochen lassen, wenn homosexuell geprägte Menschen unter Druck gesetzt werden, weil sie ihre Prägung annehmen oder weil sie für sich nach einer Veränderung aus dem Glauben suchen", sagte Schad.

Die unter Option A vorgeschlagene gottesdienstliche Begleitung von Menschen mit eingetragenen Lebenspartnerschaften sei keine Amtshandlung im Sinne des landeskirchlichen Rechts, betonte Schad. Insofern sei sie mit der kirchlichen Trauung nicht vergleichbar. Jede Kirchengemeinde entscheide für ihren Bereich, ob sie grundsätzlich die Möglichkeit der gottesdientlichen Begleitung eröffnen wolle. "In rechtlicher Hinsicht nehmen die Kirchengemeinden hier ihr verfassungsrechtlich verbürgte Selbstverwaltungsrecht wahr." Darüber hinaus sei keine Kirchengemeinde durch einen Beschluss der Landessynode verpflichtet, sich des Themas anzunehmen, d.h. es ist in das freie Ermessen jedes Presbyteriums gestellt, ob es sich überhaupt mit dieser Frage befaßt.

Auf die Frage "Warum keine Trauung? Warum keine Amtshandlung für homophile Paare?" antwortete Schad: "Für uns heute bedeutet sittliche Selbstbestimmung in der Regel, dass wir völlig isoliert als einzelne Subjekte entsprechend unserer moralischen Einsicht handeln. In einer Situation, in der die guten Gründe für die eine Option neben den guten Gründen für die andere Option stehen, konnte nur eine differenzierte Regelung angedacht werden, die sowohl das Gewissen und die Auffassung derer Ernst nimmt, die eine gottesdienstliche Begleitung von Menschen in gleichgeschlechtlicher Partnerschaft befürworten, als auch das Gewissen und die Auffassung derer, die sie ablehnen." Es ginge bei dieser Frage darum, wie man der "Pluralität unterschiedlicher Einsichten gegenüber stehe. "Dabei erweist sich für mich der ethische Charakter einer Gemeinschaft wie der Kirche gerade darin, in welchem Geist wir der Unterschiedlichkeit von Einsichten Raum geben und mit ihnen umzugehen verstehen."

Ein Antrag aus der Reihe der Synodalen, der eine öffentliche gottesdienstliche Begleitung für gleichgeschlechtliche Paare, die in einer eingetragenen Partnerschaft leben, ablehnte, eine "Segnung in der Seelsorge und der damit gegebenen Intimität" befürwortete, wurde von den Synodalen mehrheitlich abgelehnt.

Die Synodalen hatten ihren Antrag unter anderem damit begründet, dass es in den Kirchengemeinden "zu beträchtlichen Spannungen innerhalb des Presbyteriums und der Gemeinde" kommen könne. Eine Entscheidung für die gottesdienstliche Begleitung gefährde womöglich die kirchliche Einheit und den kirchlichen Frieden in den Gemeinden.

Kirchenpräsident Eberhard Cherdron hob hervor: "Wir brauchen für die gottesdienstliche Begleitung eine vernünftige Praxis. Diese muss auch die Situation vor Ort berücksichtigen. Ein Presbyterium muss für sich selbst entscheiden. Diese Entscheidung können wir auch nicht abnehmen, weil wir auch akzeptieren müssen, dass ein Presbyterium nein sagt. Hier darf auch weder in diese noch in jene Richtung Druck ausgeübt werden. Wir müssen auch an dieser Stelle lernen, dass Christen zusammengehören, auch wenn sie in einer solchen theologisch-ethischen Entscheidung unterschiedlicher Auffassung sind."

Oberkirchenrat Christian Schad sagte im Rückblick auf die synodale Entscheidung: "Das Votum der Synode ist mit überwältigender Mehrheit für die Option A ausgefallen. Das heißt, dass eine Lösung, die die Gewissensentscheidung jedes Einzelnen ernst nimmt, von einem großen Konsens getragen wird. Ich bin dankbar, dass es in unserer Landeskirche nicht zur Polarisierung kam, sondern die Achtung gegenseitigen Andersseins im Geist des Evangeliums das ist, was alle miteinander verbindet. Dies ist entscheidend auch für zukünftige Vermittlungsaufgaben in unseren Kirchengemeinden." (Freitag, 15. November 2002, 12 Uhr)

Die Rede von Oberkirchenrat Schad im Wortlaut

Die Stellungnahme des Arbeitskreises

Der verabschiedete Antrag im Wortlaut

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