Leseprobe 2
In den meisten Ländern bereits anerkannt
Rheinland-Pfalz leistet Widerstand gegen die Gleichstellung der Zeugen Jehovas mit den großen Kirchen

Können Sektenimage nicht ablegen: Zeugen Jehovas bereiten sich beim Wachtturmkongress in Berlin auf die Taufe vor. (Foto: epd)Das Datum für Harmagedon, den Weltuntergang, musste schon mehrfach verschoben werden. Einem anderen Ziel sind die Zeugen Jehovas in Deutschland dagegen näher als je zuvor. Mittlerweile haben zwölf der 16 Bundesländer sie als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannt. Die christliche Sondergemeinschaft ist damit bundesweit fast überall rechtlich den großen Kirchen gleichgestellt. Vor allem Rheinland-Pfalz aber sträubt sich noch. Doch die Erfolgschancen der Mainzer Landesregierung stehen schlecht.
Regierungssprecher Walter Schumacher gibt sich dennoch gelassen. Ein Zeitplan für eine Kabinettsentscheidung zu den Zeugen Jehovas existiere noch nicht. „Wir haben da keinen Zeitdruck.“ Ministerpräsident Kurt Beck (SPD) hatte vor einem Jahr angekündigt, die Behörden würden Material sammeln, mit dem eine Anerkennung womöglich verweigert werden könnte. Für ihn sei der Gedanke schwer erträglich, dass die Zeugen Jehovas die gleichen Rechte wie die Kirchen erhielten.
Doch deutsche Gesetze unterscheiden nicht zwischen guten und weniger guten Religionen. „Das sind formale Kriterien“, sagt Michael Germann, Professor für Staatskirchenrecht an der Universität Halle-Wittenberg. „Jede Religions- und Weltanschauungsgemeinschaft, die stabil organisiert ist und sich an die Gesetze hält, hat Anspruch auf den Status.“ „Das ist verlorene Liebesmüh“, glaubt inzwischen selbst Michael Utsch von der Evangelischen Zentrale für Weltanschauungsfragen in Berlin. Statt Widerstand gegen die Körperschaftsrechte zu leisten, müssten staatliche Stellen besser über die Lehren der Zeugen Jehovas sowie darüber aufklären, wie rigoros diese mit Abtrünnigen umgehen. Wer aussteigen wolle, setze seine kompletten sozialen Beziehungen zum bisherigen Umfeld aufs Spiel. Die Glaubensgemeinschaft, die ihr Sektenimage bislang nicht ablegen konnte, erhofft sich offenbar vor allem einen Prestigegewinn durch die Gleichstellung mit den Kirchen. Das Grundgesetz sehe eine bestimmte Rechtsform für Religionsgemeinschaften wie die Zeugen Jehovas vor, sagt Gajus Glockentin, Pressesprecher in der Deutschlandzentrale der Zeugen im hessischen Selters. „Wir streben den Status an, der uns zusteht.“
Als Körperschaft können Religionsgemeinschaften mit staatlicher Hilfe Kirchensteuern einziehen, konfessionelle Kindergärten einrichten und Religionsunterricht an Schulen anbieten. Von den neuen Vorrechten wollen die Zeugen Jehovas, die auf das baldige Weltende und die Vernichtung aller Ungläubigen warten, allerdings auch in Zukunft keinen Gebrauch machen. Michael Utsch fürchtet freilich, dass die Anerkennung einen „gewissen Modellcharakter“ für andere problematische Vereinigungen wie Scientology haben könnte. Karsten Packeiser
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