Kirchliche Jugendarbeit
HJ erschwert Jugendarbeit
Behinderungen der kirchlichen Jugendarbeit durch die Hitlerjugend (HJ) vor Ort häuften sich schon 1933 zum Beispiel beim Bibelkreis in Pirmasens. Sonntagsaufmärsche und angeordneter Dienst in der HJ untergruben mit der Zeit die Grundlage von Kindergottesdienst und Jugendarbeit.
Eingliederung der Jugendbünde in die HJ
Im Dezember 1933 vereinbarte Reichsbischof Ludwig Müller mit Reichsjugendführer Baldur von Schirach die Eingliederung der kirchlichen Jugendbünde in die HJ. Der eingeräumte Spielraum von zwei Nachmittagen in der Woche und zwei Sonntagen im Monat für kirchliche Jugendveranstaltungen stand auf dem Papier. Jede sportliche oder freizeitliche Betätigung war verboten. Führerinnen und Führer in der Staatsjugend durften nicht ehrenamtlich bei der Kirche tätig sein. Die Einhaltung der Regeln wurde von der Geheimen Staatspolizei überwacht. In dieser Situation konzentrierten sich die Jugendkreise auf Bibelarbeit, Laienspiel und Rüstzeiten. Manche Gruppen trafen sich auch noch eine Zeitlang heimlich wie etwa in Speyer.
Differenzen auf Gemeindeebene
Auf Gemeindeebene kam es häufig zu Auseinandersetzungen. Pfarrfrau Luise Kopp (Rehborn) stritt sich mit der Führerin des Bundes Deutscher Mädel (BDM) in Odernheim, die ihre gemeindliche Jugendgruppe unter Druck setzte. Das Fernziel der NS-Jugendarbeit mit seiner militaristischen und menschenverachtenden Ideologie stand dem evangelischen Geist völlig entgegen.