Kirchliche Jugendarbeit

HJ erschwert Jugendar­be­i­t

Behinderungen der kirchlichen Jugendarbeit durch die Hitler­jugend (HJ) vor Ort häuften sich schon 1933 zum Beispiel beim Bibelkreis in Pirmasens. Sonn­tags­aufmärsche und angeordneter Dienst in der HJ untergruben mit der Zeit die Grundlage von Kindergottesdienst und Jugend­arbeit.

Eingliederung der Jugendbünde in die HJ

Im Dezember 1933 vereinbarte Reichsbischof Ludwig Mül­ler mit Reichsjugendführer Baldur von Schirach die Ein­gliederung der kirchlichen Jugendbünde in die HJ. Der eingeräumte Spielraum von zwei Nachmittagen in der Woche und zwei Sonntagen im Monat für kirchliche Jugend­ver­anstaltungen stand auf dem Papier. Jede sportliche oder freizeitliche Betätigung war verboten. Füh­re­rinnen und Führer in der Staatsjugend durften nicht ehren­­amtlich bei der Kirche tätig sein. Die Einhaltung der Regeln wurde von der Geheimen Staatspolizei überwacht. In dieser Situ­ation konzentrierten sich die Jugendkreise auf Bibelarbeit, Laienspiel und Rüstzeiten. Manche Grup­pen trafen sich auch noch eine Zeitlang heimlich wie etwa in Speyer. 

Differenzen auf Gemeindeebene

Auf Gemeindeebene kam es häufig zu Auseinandersetzungen. Pfarr­frau Luise Kopp (Rehborn) stritt sich mit der Führerin des Bundes Deutscher Mädel (BDM) in Odernheim, die ihre gemeindliche Jugendgruppe unter Druck setzte. Das Fernziel der NS-Ju­ge­n­d­arbeit mit seiner militaristischen und menschenverachtenden Ideologie stand dem evangelischen Geist völlig entgegen.

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