Ja, die Konfirmation ist möglich.
Zunächst einmal sollten Sie davon ausgehen, dass Ihr Kind in dem vorgeschriebenen Pfarrbezirk zur Konfirmandenarbeit geht. Dies bietet sich an, weil Freundinnen und Klassenkameraden dort sind und so die Vertrautheit am größten ist. Wenn Sie aber gute Gründe dafür haben, Ihr Kind in einen anderen Pfarrbezirk oder eine andere Gemeinde zu schicken, so fragen Sie bitte den dann zuständigen Pfarrer oder die Pfarrerin!
Zur Kirchenmitgliedschaft reicht zwar die Taufe. Aber zusammen mit vielen Freunden in der Konfirmandengruppe den christlichen Glauben verstehen zu lernen, ist bereichernd und wunderschön. Wer dann das Patenamt übernehmen will, muss aber in der Regel konfirmiert sein.
Ihr Kind kann an der Konfirmandenarbeit teilnehmen. Die Konfirmation ist die Bestätigung der Taufe. Wenn das Kind nicht getauft ist, so wird das Kind in der Regel am Ende der Konfirmandenzeit getauft; eine Bestätigung der Taufe, also die Konfirmation, ist dann nicht mehr notwendig, da das Kind ja schon selbst Ja zu der Taufe gesagt hat. In der Praxis wird das Kind dennoch oft nach der Taufe konfirmiert.
Mit der Konfirmation wird unter anderen das Recht zugesprochen, Pate zu werden und als Erwachsener (ab Vollendung des 18. Lebensjahres) bei kirchlichen Wahlen gewählt zu werden - wahlberechtigt sind alle getauften Kirchenmitglieder ab 14 Jahren. Wenn jemand als Erwachsener getauft wird, so kommt die Taufvorbereitung der Konfirmandenarbeit gleich.
Offiziell enden die Aufgaben der Paten mit der Konfirmation, weil der oder die Jugendliche dann religionsmündig ist. Aber es ist schön, wenn die guten Kontakte zwischen Paten und Patenkind ein Leben lang bestehen bleiben.
Für die Konfirmation gibt es keine Altersbegrenzung. Voraussetzung ist, dass Sie getauft sind. Zur Vorbereitung auf die Konfirmation, bei der Sie im Gottesdienst zusammen mit der versammelten Gemeinde den christlichen Glauben öffentlich bekennen, ist eine kirchliche Vorbereitung nötig. Wie diese im Einzelnen aussieht, erfragen Sie bitte bei Ihrer Pfarrerin beziehungsweise Ihrem Pfarrer.
(Quelle: Evkirchepfalz.de)