Anmeldung
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Kontaktaufnahme:
Institut für kirchliche Fortbildung
Luitpoldstr. 8
76829 Landau
Tel.: 0 63 41 / 556 805-70
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Rechtliche Bestimmungen, Regularien, Hinweise
zur Fort- und Weiterbildung in der Evangelischen Kirche der Pfalz (Protestantische Landeskirche).

Zielgruppe
Das Institut für kirchliche Fortbildung ist in der Evangelischen Kirche der Pfalz zuständig für die Fort- und Weiterbildung von Pfarrerinnen und Pfarrern, Gemeindediakoninnen und Gemeindediakone, Jugendreferentinnen und Jugendreferenten.
Sofern nicht anders angegeben, richten sich alle angebotenen Veranstaltungen an Pfarrerinnen und Pfarrer (auch Dekaninnen und Dekane), Gemeindediakoninnen und Gemeindediakone, Dekanatsjugendreferentinnen und Dekanatsjugendreferenten. Auf Anfrage können auch Personen, die nicht den genannten Gruppen angehören, an Kursen des Instituts für kirchliche Fortbildung teilnehmen. Auskünfte über die jeweilige Seminargebühr erhalten Sie durch unser Sekretariat.

Fortbildungspflicht - Fortbildungsanspruch
(1) Die Pfarrerinnen und Pfarrer sind verpflichtet, innerhalb von drei Jahren an
a) mindestens zwei Maßnahmen der beruflichen Fortbildung aus zwei unterschiedlichen Handlungsfeldern gemäß Nr. 4 a) - i) der Richtlinie für die theologische Fort- und Weiterbildung in der Evangelischen Kirche der Pfalz (Protestantische Landeskirche) oder
b) einer längerfristigen Maßnahme von mindestens fünf Kalendertagen teilzunehmen.
(2) Der Anspruch auf Fortbildungsurlaub beläuft sich auf zwölf Kalendertage pro Kalenderjahr.
(3) Fortbildungsmaßnahmen, die eine Dauer von zwölf Kalendertagen überschreiten, bedürfen der Genehmigung des Landeskirchenrates. Wird eine solche Maßnahme vom Institut für kirchliche Fortbildung angeboten, gilt die Genehmigung als erteilt. (vgl. Amtsblatt 11/2013, S. 147).
Bitte richten Sie entsprechende Anträge an das Institut für kirchliche Fortbildung.

Regularien

Anträge auf Fortbildung
Fortbildungsanträge werden über das zuständige Dekanat oder die zuständige Dienststelle an das Institut für kirchliche Fortbildung gerichtet (bitte nicht als FAX, sondern im Original). Die Anträge müssen rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme gestellt und bei uns zur Bearbeitung eingegangen sein.

Eigenbeteiligung
Für Fortbildungsveranstaltungen, die das Institut für kirchliche Fortbildung anbietet, werden Eigenbeiträge von den Teilnehmenden unserer Zielgruppe erhoben. Der Eigenbeitrag pro Person und Tag (auch für angefangene und nicht teilgenommene Tage) beträgt derzeit 20 Euro.

Erstattungen
In Ihrem eigenen Interesse bitten wir Sie, die Abrechnungstermine und -bedingungen zu beachten, die wir Ihnen mit der Zulassung mitteilen, da wir nachträglich keine Bezuschussungen vornehmen können. Grundsätzlich sollten Sie unmittelbar nach Ende einer Fortbildung bzw. eines Kursabschlusses abrechnen. Abrechnungen können nur in dem Kalenderjahr vorgenommen werden, in dem die Fortbildung stattfindet.

Ausfallgebühren
Mit der verbindlichen Anmeldung über das für Sie zuständige Dekanat entstehen Ihnen bei einer Abmeldung nach dem Anmeldeschluss Ausfallgebühren in Höhe der tatsächlich entstandenen Kosten.

Tagungen anderer Anbieter
Der Besuch von Angeboten anderer Anbieter innerhalb oder außerhalb unserer Landeskirche ist möglich. Bitte beantragen Sie die Anerkennung des dienstlichen Interesses, Diensturlaub und Zuschüsse rechtzeitig vor Beginn der Fortbildungsmaßnahme (in der Regel drei bis sechs Monate vor Beginn der Veranstaltung) über Ihre zuständige Dienststelle an uns. Auch hier bitten wir Sie, die Abrechnungstermine und –bedingungen zu bachten, die wir Ihnen mit der Anerkennung mitteilen. Nachträgliche Bezuschussungen sind nicht möglich.
Für Studienreisen ins Ausland
und für Besuche von Kongressen jeder Art können keine Zuschüsse aus Mitteln der theologischen Fortbildung gewährt werden.

Fortbildung in den ersten Amts- und Dienstjahren (FEA und FEB)
In ihrem ersten Dienst- bzw. Berufsjahr treffen sich neue Pfarrerinnen und Pfarrer und pädagogische Mitarbeitende zu einer gemeinsamen Einführungstagung. Innerhalb der dann folgenden drei Jahre sind Pflicht- und Wahlpflichtkurse zu zentralen kirchlichen Handlungsfeldern zu besuchen.

Kontaktstudium
Pfarrerinnen und Pfarrer können für ein Kontaktstudium beurlaubt werden. Es dauert drei Monate und wird in der Regel während des Sommersemesters durchgeführt. Wegen des starken Interesses ist eine rechtzeitige Anmeldung ratsam. Ein Kontaktstudium kann frühestens nach fünf Dienstjahren auf einer Pfarrstelle beantragt werden.

Klausurtagungen
Klausurtagungen werden von einzelnen Dekanaten als eine Form der Pfarrerinnen- und Pfarrerfortbildung organisiert und durchgeführt. Über die Möglichkeit von Zuschüssen informieren wir Sie gerne.

Pfarrerinnen und Pfarrer im Schuldienst
Pfarrerinnen und Pfarrer im Schuldienst können an allen Veranstaltungen teilnehmen, die wir anbieten. Urlaub dazu erteilen die Schulleitungen.

Mentorinnen und Mentoren
Über die Möglichkeit von Fortbildungsmaßnahmen während der Amtswochen beraten wir Mentorinnen und Mentoren gerne.