Kirche HANDELT  » Kirchensteuer

Seit mehr als hundert Jahren wird die kirchliche Arbeit in Deutschland überwiegend durch die Kirchensteuer der Mitglieder, die ein eigenes zu versteuerndes Einkommen haben, finanziert.

Kirchensteuer ist ein freiwilliger Beitrag. Nur wer Kirchenmitglied ist, zahlt sie. Die Kirchensteuer beruht auf kirchlichen und staatlichen Gesetzen. Der Staat hat den Kirchen und sonstigen Religionsgemeinschaften, die Körperschaft des öffentlichen Rechts sind, das Rechverliehen, Steuern zu erheben.

Die Kirchengemeinden, Kirchenbezirke und die Landeskirche bekommen zweckgebundene Zuschüsse für bestimmte Aufgaben, die sie für die Allgemeinheit erfüllen, z.B. die 242 Kindertagesstätten in der Pfalz.

Auch aus Vermögen und Rücklagen ergeben sich Einnahmen wie Mieten, Pacht und Zinsen.

Die Kirche nimmt darüber hinaus Spenden und Kollekten ein, die zweckgebunden sind.

Einnahmen ergeben sich aus Teilnahmebeiträgen für Veranstaltungen oder aus staatlichen Zuschüssen für den Erhalt und die Restaurierung von Kirchen.

 

 

Kirche und Geld Fragen und Antworten zur Kirchensteuer

Aus der Broschüre "Die Kirchensteuer"

Wie wird die Höhe der Kirchensteuer errechnet?

Die Kirchensteuer richtet sich grundsätzlich nach der Höhe von Lohn- und Einkommensteuer. In der Evangelischen Kirche der Pfalz beträgt sie neun Prozent der Lohn- und Einkommensteuer. Wer wenig verdient, zahlt weniger Steuern und damit auch weniger Kirchensteuer – und umgekehrt. Was viele nicht wissen: Der Staat erkennt die Kirchensteuer als „Sonderausgabe“ bei der jährlichen Steuererklärung an, so dass ein Teil davon wieder zurückerstattet wird.

Warum wird die Kirchensteuer vom Finanzamt eingezogen?

Der Staat dient als Verwaltungshilfe für die Kirche. Das ist kostengünstiger als der Aufbau einer eigenen Verwaltung für diesen Zweck. Natürlich werden die Finanzämter für diese Dienstleistung von der Kirche bezahlt. Vier Prozent der erhobenen Kirchensteuer verbleiben bei den Kassen der Finanzämter.

Muss ich als Arbeitsloser oder als Rentner auch Kirchensteuer bezahlen?

Arbeitslose zahlen keine Kirchensteuer und auch Personen, die eine Altersrente beziehen, bezahlen häufig keine Einkommensteuer und damit auch keine Kirchensteuer. Der Anteil der Rente, der einkommensteuerfrei ist, wird auch nicht zur Kirchensteuer herangezogen. Ähnliches gilt auch für die Versorgungsbezüge von Beamtinnen/Beamten, die auch zum Teil einkommensteuerfrei sind. Bestehen noch andere steuerpflichtige Einkünfte wie etwa Miet- und Pachteinnahmen oder Einkünfte aus Verkauf von landwirtschaftlichen Erzeugnissen, erfolgt auch weiterhin eine Veranlagung und vom Finanzamt wird Kirchensteuer festgesetzt.

Was ist die Abgeltungssteuer?

Mit Einführung der Abgeltungssteuer am 1. Januar 2009 werden Zinsen, Dividenden und Kursgewinne steuerlich gleich behandelt. Die Besteuerung von Kapitalerträgen ist nicht neu, da bisher die Kapitalerträge in der jeweiligen Einkommensteuererklärung angegeben und der Besteuerung unterworfen werden mussten. Neu ist nur die pauschale Abgeltung der Steuerpflichten dadurch, dass schon an der Quelle – also im Regelfall bei der Bank – die Kapitalertragsteuer und ggf. die Kirchensteuer einbehalten und an die jeweiligen Steuergläubiger – den Staat und die Kirchen – weitergeleitet wird. Die steuermindernde Wirkung des Sonderausgabenabzugs für die Kirchensteuer ist dabei mit berücksichtigt. Wichtig ist, dass kein Kirchenmitglied durch diese Neuregelung stärker belastet wird als bisher.