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Was macht eine Presbyterin oder ein Presbyter?

 

     Gemeinde leiten                            Ehrenamt    

                Kirchendienst                         Sitzungen

Gemeinschaft                  Verantwortung

 

Presbyter*innen werden von der Kirchengemeinde gewählt, um gemeinsam mit der Pfarrerin bzw. dem Pfarrer die Gemeinde zu leiten. Gemeinsam bilden Sie das Presbyterium.

Das kommt zu monatlichen Sitzungen zusammen. Dabei trägt es Sorge für das geistliche Leben in der Gemeinde, fördert die Gemeindearbeit und kümmert sich um alle personellen, finanziellen und baulichen Angelegenheiten der Gemeinde.

In der Gedächtniskirchengemeinde übernehmen Presbyter*innen auch den sonntäglichen Kirchendienst. Dazu zählt es, die Kirche auf- und abzuschließen, den Gottesdienst vorzubereiten, bei der Austeilung des Abendmahls zu helfen und die Kollekte einzusammeln.

Das Presbyterium entsendet Abgeordnete in die Bezirkssynode, das Leitungsgremium des Dekanats. Die Amtszeit der Presbyter*innen beträgt in der Regel sechs Jahre. Ihr Amt ist ein Ehrenamt, das unentgeltlich ausgeübt wird.

Die Größe des Presbyteriums hängt von der Gemeindegliederzahl ab. In der Gedächtniskirchengemeinde werden 11 Presbyter*innen gewählt.

 

Wie wird man Presbyter*in?

Kandidat*innen für die Kirchenwahlen müssen am Wahltag mindestens 18 Jahre, konfirmiert und Mitglieder Kirchengemeinde sein. Sie werden von Gemeindegliedern vorgeschlagen. Dabei müssen die Wahlvorschläge von mindestens fünf Wahlberechtigten unter Angabe ihrer Anschrift unterzeichnet sein. Die Zahl der Vorgeschlagenen soll doppelt so hoch sein wie die Zahl der zu wählenden.

Die nächsten Kirchenwahlen finden am 29. November 2020 (1. Advent) statt.

 

MACH MIT MACH MUT

 

Autorin: Constanze Lotz