Veranstaltungen

Schulungen und Vorträge

Der Betreuungs·verein macht Schulungen und Vorträge.
Die Betreuungs·vereine aus verschiedenen Städten machen auch zusammen Schulungen.
Diese Schulungen gibt es:

  • Schulung für neue ehrenamtliche Betreuer
  • Vortrag über Patienten·verfügungen
  • Vortrag über Vorsorge·vollmachten
  • verschiedene Vorträge für Betreuer
  • Treffen für Betreuer

Schulung für neue ehren·amtliche Betreuer

Bei der Schulung lernen ehren·amtliche Betreuer:

  • Welche Aufgaben hat ein gesetzlicher Betreuer?
  • Was darf ein gesetzlicher Betreuer entscheiden?
  • Was darf ein gesetzlicher Betreuer nicht entscheiden?

Hier gibt es das Programm:

https://www.vhs-lu.de/kuferweb/programm/?kathaupt=11&knr=201EC30002&kursname=Qualifizierung-und-Vorbereitung-fuer-ehrenamtliche-Betreuer%2Ainnen-und

Vortrag über Patienten·verfügungen und Vorsorge.vollmachten

Was ist eine Patienten·verfügung?

Normalerweise entscheidet jeder Mensch selbst:
So soll der Arzt mich behandeln.
Manchmal sind Menschen sehr krank.
Diese Menschen können dann vielleicht nicht mehr sprechen.
Diese Menschen können nicht mehr sagen:
Das will ich.
Das will ich nicht.
So soll der Arzt mich behandeln.
Deshalb gibt es eine Patienten·verfügung.

Die Patienten·verfügung ist ein Zettel.Auf dem Zettel schreibt der Mensch auf:Das sind meine Wünsche.Diese Behandlung darf der Arzt machen.Diese Behandlung möchte ich nicht.Jeder Mensch kann eine Patienten·verfügung machen.Jeder Mensch kann überlegen:Vielleicht bekomme ich später eine schlimme Krankheit.Vielleicht kann ich dann nicht mehr sprechen.Trotzdem soll der Arzt auf meine Wünsche hören.Deshalb schreibe ich auf:Das will ich.

Der Betreuungs·verein erklärt:
So macht man eine Patienten·verfügung.

Was ist eine Vorsorge·vollmacht?

Normalerweise entscheidet jeder Mensch selbst:
So will ich leben.
Das will ich tun.
Manchmal sind Menschen sehr krank.
Diese Menschen können dann vielleicht nicht mehr sprechen.
Diese Menschen können nicht mehr sagen:
Das will ich.
Das will ich nicht.
Deshalb gibt es die Vorsorge·vollmacht.

Die Vorsorge·vollmacht ist ein Zettel. Auf dem Zettel schreibt der Mensch auf: Das sind meine Wünsche. Ich kann nicht mehr selbst entscheiden? Dann darf diese Person für mich entscheiden. Zum Beispiel: Meine Ehe·frau darf für mich entscheiden. Dann braucht der Mensch vielleicht keinen gesetzlichen Betreuer.

Der Betreuungs·verein erklärt:
So macht man eine Vorsorge·vollmacht.

Verschiedene Vorträge für gesetzliche Betreuer

Zum Beispiel:

  • Welche neuen Gesetze gibt es?
    Gesetze sind Regeln.
    Die Regeln gelten für alle Menschen in Deutschland.
  • Welche Rechte hat mein Betreuter?

    Das ganze Progamm finden Sie hier!

Treffen für gesetzliche Betreuer

Der Betreuungs·verein macht auch ein Treffen für gesetzliche Betreuer.
Beim dem Treffen können die Betreuer über ihre Arbeit sprechen.
Die Betreuer können sich gegenseitig Tipps geben.

Die Termine und Infos zu den Schulungen und Vorträgen bekommen Sie beim Betreuungs·verein.

Das ist die Telefon·nummer:
06 21 – 68 55 62 70