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Losung

Losung für Samstag, 20. April 2024
Ich will dich entrinnen lassen, dass du nicht durchs Schwert fällst, sondern du sollst dein Leben wie eine Beute davonbringen, weil du mir vertraut hast, spricht der HERR.
Jeremia 39,18

Jesus sprach zu dem Übeltäter: Wahrlich, ich sage dir: Heute wirst du mit mir im Paradies sein.
Lukas 23,43

© Evangelische Brüder-Unität

Eintrittsstelle

Allgemeine Antworten zu

- Eintritt

- Übertritt und

- Wiedereintritt finden Sie hier: undefinedhttp://eintritt.evangelisch.de/

Fragen und Antworten zum Kirchenwiedereintritt folgen hier:

An wen muss ich mich wenden, wenn ich wieder in die Kirche eintreten will?

Entweder Sie wenden sich an eine der zentralen Eintrittsstellen der Evangelischen Kirche der Pfalz. Oder Sie wenden sich an Pfarrer Michael Göttlicher hier in Heßheim:

Protestantische Kirchengemeinde Heßheim
Schulstr. 5a, 67235 Heßheim
Telefon: 06233/70194
Fax: 06233/73692
E-Mail: pfarramt.hessheim(at)evkirchepfalz.depfarramt.hessheim@evkirchepfalz.de

Wer entscheidet in einer Wiedereintrittsstelle, ob ich in die Kirche aufgenommen werde?

Die Entscheidung über die Aufnahme oder Wiederaufnahme trifft die Pfarrerin oder der Pfarrer, die oder der für die Eintrittsstelle zuständig ist.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Sofern Sie Ihrem Pfarrer nicht persönlich bekannt sind, sollten Sie Ihren Personalausweis dabei haben. Außerdem werden bei einem Wiedereintritt die Taufbescheinigung aus Ihrem Familienstammbuch und möglichst die Daten über den Kirchenaustritt benötigt.

Werde ich noch einmal getauft?

Die Taufe ist einmalig, darum werden Sie bei einem Kircheneintritt nicht noch einmal getauft. Sie wird grundsätzlich von allen christlichen Kirchen gegenseitig anerkannt. Wenn Sie vorher keiner christlichen Gemeinschaft angehört haben, dann werden Sie durch die Taufe in die evangelische Kirche aufgenommen. Dazu setzen Sie sich mit Pfarrerin Schramm in Verbindung.

Muss ich mich prüfen lassen, wenn ich wieder in die Kirche eintrete?

Nein. In der Regel ist ein Gespräch mit der Pfarrerin vorgesehen. Sie sollten sich allerdings selbst prüfen, wie ernst es Ihnen mit der Kirche ist.

Was muss ich tun, wenn ich lieber in einer anderen Gemeinde Mitglied sein möchte, als in meiner Wohnsitzgemeinde?

Sprechen Sie diesen Wunsch direkt bei Ihrem Eintritt an, man wird Ihnen weiterhelfen.

Habe ich besondere Rechte, wenn ich Kirchenmitglied bin?

Sie haben Anspruch auf seelsorgerliche Begleitung sowie auf kirchliche Amtshandlungen wie Trauung und Bestattung. Als Kirchenmitglied können Sie Patin oder Pate werden. Sie können an den Wahlen zum Presbyterium und an Gemeindeversammlungen teilnehmen. Mit der Mitgliedschaft in einer Kirchengemeinde sind Sie gleichzeitig Mitglied der Evangelischen Kirche der Pfalz (Protestantische Landeskirche).

Werde ich der Gemeinde vorgestellt?

Wenn Sie es gerne möchten, kann in einem Gottesdienst Ihr Eintritt bekannt gegeben werden.

Was kostet der Eintritt?

Der Eintritt in die evangelische Kirche ist kostenlos.

Was kostet die Mitgliedschaft?

In der Regel müssen neun Prozent der Lohn- oder Einkommensteuer bezahlt werden. Dies gilt ab einem Bruttoeinkommen von 897 Euro für Ledige (Steuerklasse I), 1701 Euro für Verheiratete (Steuerklasse III/0) und 2256 Euro für Verheiratete mit einem Kind (Steuerklasse III/1). Wer 2500 Euro brutto im Monat verdient, zahlt zum Beispiel als Lediger 36,44 Euro, als Verheirateter 12,25 Euro oder als Verheirateter mit einem Kind 3,49 Euro Kirchensteuer monatlich. Die Kirchensteuer ist in voller Höhe als Sonderausgabe abziehbar. Falls Sie eine Lohnsteuerkarte haben: Bitte lassen Sie Ihre Kirchenzugehörigkeit nach Ihrem (Wieder-)Eintritt eintragen. Jugendliche, Studierende, Arbeitslose und Rentner zahlen in der Regel keine Kirchensteuer.

DAZUGEHÖREN …