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Losung

Losung für Mittwoch, 08. Mai 2024
Der HERR hat mir ein neues Lied in meinen Mund gegeben, zu loben unsern Gott.
Psalm 40,4

Erneuert euch in eurem Geist und Sinn.
Epheser 4,23

© Evangelische Brüder-Unität

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Trauung

Wir möchten uns  kirchlich trauen lassen

Bitte nehmen Sie Kontakt zu Pfarrer Andreas Gutting auf, um Ihren gewünschten Trautermin und einen Termin für das vorangehende Gespräch abzusprechen. Es ist sinnvoll, den Termin für Ihre Trauung möglichst frühzeitig abzuklären. Das Traugespräch sollte 6-8 Wochen vor der Trauung stattfinden, um genügend Zeit für die weitere Gottesdienstplanung zu haben.

Können wir Tag und Uhrzeit der kirchlichen Trauung wählen?

Grundsätzlich ja. Sie sollten den Termin frühzeitig mit Ihrem Pfarrer absprechen; bei der Uhrzeit ist auf ortsübliche Gegebenheiten zu achten.

Was ist eine "ökumenische" Trauung?

Wenn ein Partner evangelisch, der andere katholisch ist, kann eine evangelische Trauung mit Beteiligung eines katholischen Priesters oder eine katholische Trauung unter Beteiligung eines evangelischen Geistlichen gefeiert werden. Eine solche Trauung wird als „ökumenisch" bezeichnet.
Kirchenrechtlich gilt eine Trauung je nach der Feier in einer katholischen bzw. eine evangelischen Kirche als katholische oder evangelische Trauung.

Können wir an der Gestaltung des Gottesdienstes mitwirken?

Im Traugespräch treffen Ehepaar und Pfarrer Verabredungen über die persönliche Gestaltung der kirchlichen Trauung. Dabei kommen die Auswahl der Lieder, des Trautextes, weitere musikalische Gestaltung und die Beteiligung von Gästen zur Sprache.

Gibt es besondere Regeln zur Musik im Traugottesdienst?

Für die musikalische Ausgestaltung gibt es viele Möglichkeiten. Der Gottesdienst ist nicht festgelegt auf ausschließlich Orgelmusik und Gemeindegesang. Instrumentalisten und Sänger/innen können mitwirken. Bei der Auswahl von Melodien/Liedern sollte darauf geachtet werden, dass sie dem Anlass der Trauung und der kirchlichen Feier entsprechen.

Kann unsere Trauung auch ein/e andere/r Pfarrer/Pfarrerin als der/ die Ortspfarrer/in vornehmen ?

Ja. Sprechen Sie in diesem Fall mit Ihrem zuständigen Pfarrer.

Fotografieren oder filmen während des Gottesdienstes

Das Filmen und Fotografieren ist im Bereich des Altars nicht erlaubt. nicht prinzipiell untersagt, sollte jedoch auf diskrete Weise geschehen, z.B. dass nur eine Person das Filmen oder Fotografieren übernimmt, um unnötige Unruhe zu vermeiden.
Während der Segenshandlung und bei Gebeten soll nicht fotografiert werden.

Entstehen für die Trauung Kosten?

Schwegenheimer Gemeindegliedern entstehen lediglich Kosten für den Organisten und den Kirchendienst.

Für Gemeindeglieder anderer Kirchengemeinden können Kosten entstehen. Bitte fragen Sie beim Pfarramt nach.

Wir gehören keiner Kirche an. Können wir uns kirchlich trauen lassen?

Das ist nicht möglich. Allerdings kann die kirchliche Trauung, falls gewünscht, zum Anlass genommen werden, wieder in die Kirche einzutreten bzw. sich taufen zu lassen.

Nur einer Partner gehört einer christlichen Kirche an. Können wir uns kirchlich trauen lassen?

Das Mitglied der christlichen Kirche hat das Recht auf eine kirchliche Trauung. Deshalb kann die Trauung stattfinden.

Kann man einen Gottesdienst anlässlich einer Jubiläumshochzeit feiern?

Ja, es gibt kirchliche Formen, um ein solches Fest zu feiern. Fragen Sie in Ihrem Pfarramt nach!