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Evangelische Kirche der Pfalz

Evang. Arbeitsstelle Bildung + Gesellschaft

Diakonische Einrichtungen im Kirchenbezirk:

Kircheneintritt und Kirchenmitgliedschaft

An wen muss ich mich wenden, wenn ich wieder in die Kirche eintreten will?

Entweder Sie wenden sich an eine der zentralen Öffnet einen externen Link in einem neuen FensterEintrittsstellen der Evangelischen Kirche der Pfalz. Oder Sie wenden sich an Pfarrer Heiko Schwarz hier in Neuburg:

Protestantische Kirchengemeinde Neuburg

Hauptstraße 49, 76776 Neuburg

Telefon: 07273 12 00 ; Telefax: 07273 91 90 55

Wer entscheidet in einer Wiedereintrittsstelle, ob ich in die Kirche aufgenommen werde?

Die Entscheidung über die Aufnahme oder Wiederaufnahme trifft die Pfarrerin oder der Pfarrer, die oder der für die Eintrittsstelle zuständig ist.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Sofern Sie Ihrem Pfarrer nicht persönlich bekannt sind, sollten Sie Ihren Personalausweis dabei haben. Außerdem werden bei einem Wiedereintritt normalerweise die Taufbescheinigung aus Ihrem Familienstammbuch und möglichst die Daten über den Kirchenaustritt benötigt. Sollte die Taufbescheinigung verloren gegangen sein, hilft ein Blick ins Taufbuch der Kirchengemeinde, in der die Taufe stattfand. Sprechen Sie dazu bitte mit Pfarrer Schwarz.

Werde ich noch einmal getauft?

Die Taufe ist einmalig, darum werden Sie bei einem Kircheneintritt nicht noch einmal getauft. Die Taufe wird grundsätzlich von allen christlichen Kirchen gegenseitig anerkannt. Wenn Sie vorher keiner christlichen Gemeinschaft angehört haben, dann werden Sie durch die Taufe in die evangelische Kirche aufgenommen. Dazu setzen Sie sich mit Pfarrer Schwarz in Verbindung.

Muss ich mich prüfen lassen, wenn ich wieder in die Kirche eintrete?

Nein. In der Regel ist ein Gespräch mit dem Pfarrer vorgesehen. Sie sollten sich allerdings selbst prüfen, wie ernst es Ihnen mit der Kirche ist.

Was muss ich tun, wenn ich lieber in einer anderen Gemeinde Mitglied sein möchte, als in meiner Wohnsitzgemeinde?

Sprechen Sie diesen Wunsch direkt bei Ihrem Eintritt an, man wird Ihnen weiterhelfen.

Habe ich besondere Rechte, wenn ich Kirchenmitglied bin?

Sie haben Anspruch auf seelsorgerliche Begleitung sowie auf kirchliche Amtshandlungen wie Trauung und Bestattung. Als Kirchenmitglied können Sie Patin oder Pate werden. Sie können an den Wahlen zum Presbyterium und an Gemeindeversammlungen teilnehmen. Mit der Mitgliedschaft in einer Kirchengemeinde sind Sie gleichzeitig Mitglied der Evangelischen Kirche der Pfalz (Protestantische Landeskirche).

Werde ich der Gemeinde vorgestellt?

Wenn Sie es gerne möchten, kann in einem Gottesdienst Ihr Eintritt bekannt gegeben werden.

Was kostet der Eintritt?

Der Eintritt in die evangelische Kirche ist kostenlos.

Was kostet die Mitgliedschaft?

In der Regel müssen neun Prozent der Lohn- oder Einkommensteuer bezahlt werden. Einzelheiten erfahren Sie beim Finanzamt oder Steuerberater.


(burn)