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Der Kirchenbezirk Homburg

Der Kirchenbezirk Homburg erstreckt sich von der Westpfalz bis in das Saarland. 44.000 protestantische Gemeindeglieder gehören 39 Gemeinden an.

Kirchenbezirk oder Dekanat?

Beide Begriffe werden oft nebeneinander und austauschbar benutzt. 

Wobei der Kirchenbezirk genau genommen das Gebiet mehrerer Kirchengemeinden beschreibt. Zugleich ist der Kirchenbezirk auch eine Institution, nämlich eine Körperschaft öffentlichen Rechts. Sie hat ein Parlament – die alle sechs Jahre gewählte Bezirkssynode – und eine Regierung, den ebenfalls gewählten Bezirkskirchenrat.

Das Dekanat bezeichnet das Amt der Dekanin oder des Dekans. Er oder sie wird für eine Amtsdauer von zehn Jahren gewählt und leitet zusammen mit dem Bezirkskirchenrat den Kirchenbezirk. Ihr/sein Amtsbereich wird oft auch "Dekanat" genannt und das ist deckungsgleich mit dem Kirchenbezirk.

Daher meinen beide Begriffe – Kirchenbezirk und Dekanat – oft das Gleiche, nämlich ein Gebiet, das mehrere Kirchengemeinden umfasst.

 

Aus der Verfassung der Evangelischen Kirche der Pfalz:

Der Kirchenbezirk

§ 47 ( 1 ) Das Gebiet mehrerer Kirchengemeinden bildet einen Kirchenbezirk.

§ 48 ( 1 ) Der Kirchenbezirk ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.

Das Dekanat

§ 63 ( 1 ) Die Dekanin oder der Dekan wird von der Bezirkssynode auf die Dauer von zehn Jahren gewählt.

Sie wollen die Verfassung als Ganzes lesen und noch viel mehr über kirchliches Recht erfahren? Dann sind sie hier richtig: http://www.kirchenrecht-evpfalz.de/.

Die Verfassung steht auch hier zum Download bereit.