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Elternausschuß

Er vertritt die Interessen der Eltern in der Erziehungspartnerschaft „Kinder – Eltern – Erzieher/innen – Träger“ und arbeitet in vielen Bereichen aktiv und beratend mit. Der Elternausschuss wird einmal jährlich von der Elternschaft gewählt und trifft sich in regelmäßigen Sitzungen, zu denen auch Kita- und Trägervertreter/innen eingeladen werden.

Auszug der Elternausschussverordnung §1 (Kita-Gesetz von Rheinland-Pfalz):

 

„Die Mitglieder des Elternausschusses und ihre Vertreter werden von den Eltern und sonstigen Erziehungsberechtigten der die Kita besuchenden Kinder in einer Elternausschusswahl für jeweils ein Jahr gewählt.

Wahlberechtigt und wählbar sind alle Eltern und sonstige Erziehungsberechtigte. Die Wahl soll im Oktober eines jeden Jahres erfolgen.“

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