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Andacht

RPR1. Angedacht: E-Biken.

Andacht vom 23.03.2024 von
Pfarrer Michael Landgraf
(zum Anhören auf den Lautsprecher klicken)

Glaubensbekenntnis

Den Lesungen folgt das Glaubensbekenntnis. In der Regel sprechen wir gemeinsam das apostolische Glaubensbekenntnis (Apostolikum).

Es ist ursprünglich ein Taufbekenntnis und war lange Zeit auch nur Taufgottesdiensten vorbehalten.

Möglich ist auch das Nicänische Glaubensbekenntnis (Nicänum), das auch als oekumenisches Glaubensbekenntnis bezeichnet wird. Es war das vorherrschende Bekenntnis in den Gottesdiensten bis zu Beginn des 19. Jahrhunderts. Wir sprechen es heute noch an besonderen Festtagen.

Das Apostolikum finden wir im Gesangbuch auf der Innenseite des hinteren Buchdeckels – und das Nizänum auf S. 178 im Anhang

Beide Glaubensbekenntnisse sind "trinitarisch (tri = drei), d.h. man bekennt sich damit zum dreieinigen Gott:
Der (1.)  als allmächtiger Schöpfer immer schon war,
der (2.)   in Jesus Mensch wurde
und (3.)  dessen Geist immer sein wird.

Wir reihen uns damit in das Bekenntnis aller christlicher Kirchen an allen Orten und zu allen Zeiten ein.

Wir können das Glaubensbekenntnis als Antwort der Gemeinde auf die zuvor gelesene Bibelstelle verstehen, so als ob man sagt,
"ja, diese Stelle stärkt meinen Glauben, denn dies ist mein Glaube: Ich glaube an Gott, den Vater, ..."

Wichtig ist, daß es nicht zur unreflektierten "Pflichtübung" wird, sondern es sich aus dem Gottesdienst-zusammenhang "anbietet".

Anstelle des gesprochenen Glaubensbekenntnisses kann gelegentlich auch Luthers Glaubenslied (EG 183) oder das Lied "Wir glauben Gott ..." (Nr.184)  als Bekenntnis gesungen werden.