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Leider geht es immer wieder ums Geld, auch bei Kirche:

Die Banken und Sparkassen werden auch im neuen Jahr wieder Mitteilungen an ihre Kunden verschicken bzw. auf die Kontoauszüge drucken, dass die Kirchensteuer auf Kapitalerträge ab 2015 direkt von den Banken abgeführt wird. Dies hat bereits in diesem Jahr bei vielen Kirchenmitgliedern für Verwirrung gesorgt, da hinter der Umstellung des Verfahrens eine neue Steuer vermutet wurde.

Keine neue Kirchensteuer

„Kundenhinweis – Einbehalt von Kirchensteuer“:
So titeln zur Zeit örtliche Banken auf ihren Kontoauszügen oder in per Post versandten Anschreiben – dann folgte ein Gesetzestext.

Was ist „Kapitalertragssteuer“(Abgeltungssteuer)?
Es eine Form von Steuer auf Einkommen, z.B. auf Zinsen.

Wer zahlt Kapitalertragssteuer (Abgeltungssteuer)?
Seit 2009 wird die auf einen Steuersatz von 25% begrenzte Kapitalertragsteuer erhoben. Sie wird nur dann fällig für Verheiratete, wenn sie über 1.602,- Euro Einkommen aus Kapitalerträgen, z.B. Zinsen haben; für Ledige, wenn sie mehr als 801,- Euro derartige Einnahmen haben.

Wieso Kirchensteuer auf Kapitalerträge?
Kapitalerträge sind Einkommen. Auf jedes Einkommen wird Kirchensteuer erhoben, zurzeit in Rheinland-Pfalz neun Prozent der Lohn- bzw. Einkommensteuer (pro 100,- Euro Lohn- bzw. Einkommensteuer: 9,- Euro)

Wieso dann diese Mitteilung?
Ab dem 1. Januar 2015 führt die Bank, bei der der Kapitalertrag entsteht (dort, wo das Geld arbeitet, das z.B. Zinsen erbringt) die Kirchensteuer direkt an die Kirche ab. Das ist nur ein vereinfachtes, unbürokratisches Verfahren, und 
keine neue Form der Kirchensteuer!

Und der Datenschutz?
Die Bank erhält die Daten (hier: Religionszugehörigkeit) verschlüsselt. So ist für die Mitarbeitenden nicht zu erkennen, wer welcher Religionsgemeinschaft angehört.

Mehr Infos?
Siehe: www.kirchenabgeltungssteuer.de

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