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Busbeförderung 

Kinder aus dem Ortsteil Katzenbach, die unsere Einrichtung besuchen,
werden mit einem Bus befördert.
Träger der Kinderbeförderung ist die Kreisverwaltung Donnersbergkreis.

Nach Mitteilung der Kreisverwaltung Donnersbergkreis  und der
VG Rockenhausen dürfen in den Bussen,
aus rechtlichen Gründen, nur Kinder von 3 – 6 Jahren fahren.
Jedes Kind unter 3 Jahren benötigt im Bus eine eigene Begleitperson.