Busbeförderung
Kinder
aus dem Ortsteil Katzenbach, die unsere Einrichtung
besuchen,
werden mit einem Bus befördert.
Träger der Kinderbeförderung ist die Kreisverwaltung Donnersbergkreis.
Nach Mitteilung der Kreisverwaltung
Donnersbergkreis und der
VG Rockenhausen dürfen in den Bussen,
aus rechtlichen Gründen, nur Kinder von 3 – 6 Jahren fahren.
Jedes Kind unter 3 Jahren benötigt im Bus eine eigene Begleitperson.